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ALLGEMEINE RESERVIERUNGSBEDINGUNGEN UND IHRE INTERNEN REGELN

DIE ALLGEMEINEN RESERVIERUNGSBEDINGUNGEN UND IHRE INTERNEN REGELN
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Willkommen auf dem Campingplatz Le Fief d’Anduze ***, einem Campingplatz am Fuße der Cevennen.
1° Reservierung:
-Jede Reservierung wird erst mit unserer schriftlichen Zustimmung und nach Erhalt der angeforderten Anzahlung und der Verwaltungsgebühren fest und endgültig. Für alle zwischen dem 30. September und dem 31. Januar vorgenommenen Reservierungen hat der Reservierungsinhaber eine Widerrufsfrist von 14 Tagen ab dem Datum seiner Reservierung. Im Falle einer Stornierung werden Ihnen dennoch 50 € Stornogebühren pro reserviertem Mobilheim oder Stellplatz in Rechnung gestellt. Nach dieser Widerrufsfrist und vor dem 1ist Februar bleibt der Camper gegenüber dem Campingplatz für den gesamten gebuchten Aufenthalt haftbar, auch wenn dieser nicht angetreten wird, es sei denn, er hat die (optionale) Rücktrittsgarantie abgeschlossen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie vor Ort oder online bei der Buchung.
- Im Falle einer Stornierung muss dies ausschließlich per Einschreiben mit Rückschein erfolgen; Telefonnachrichten, E-Mails und Faxe werden nicht akzeptiert.
.
-Für alle Reservierungen ab dem 1ist Im Februar wird die Kaution in voller Höhe einbehalten, die Verwaltungsgebühren werden weder zurückerstattet noch abgezogen, der Camper bleibt für den gesamten reservierten Aufenthalt gegenüber dem Campingplatz haftbar, auch wenn dieser nicht in Anspruch genommen wird, es sei denn, dieser hat die Kaution abgeschlossen Stornogarantie (optional). Die allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie vor Ort oder online bei der Buchung.
– Bei der Ankunft muss die Person, die das Mobilheim bzw. die Mobilheime bucht, der Rezeption schriftlich alle Schäden, Störungen oder nicht durchgeführte Reinigung melden, die ihr aufgefallen sind.
-Bezahlverfahren :
Französischer Bankscheck, Kreditkarte, Bankkarte, internationale Zahlungsanweisung, Urlaubsgutscheine nur auf Kassenbon im Namen des Gastes und für die Dauer seines Aufenthalts, verbundener Scheck oder Banküberweisung (Bankgebühren gehen zu Lasten des Kunden)
-Alle Reservierungen sind personengebunden und können unter keinen Umständen übertragen werden
-Bei etwaigen Änderungen Ihres Aufenthalts kann der gleiche Standort oder die gleiche Miete nicht garantiert werden.
Der reservierte Zeitraum wird in voller Höhe in Rechnung gestellt, auch im Falle einer Verkürzung (vorzeitige Ankunft und/oder Abreise des reservierten Aufenthalts).
1. An- und Abreise:
-Verleih möglich von 16:00 bis 19:30 Uhr. Die Abreise erfolgt vor 10:00 Uhr. Die Campingplätze stehen ab 15:00 Uhr zur Verfügung und müssen vor 10:00 Uhr geräumt werden.. Bei verspäteter Ankunft oder vorzeitiger Abreise müssen Sie die Rezeption oder deren Manager benachrichtigen. Die Stellplätze auf dem Campingplatz und die Vermietung von Mobilheimen werden je nach Verfügbarkeit vergeben und können jederzeit vor oder am Tag der Ankunft des Campers geändert werden. Jede Abreise nach der genehmigten Zeit sowie die damit verbundenen Kosten werden allen Campern in Rechnung gestellt.
2° Lizenzgebühren:
- Die Gebühren werden bei der Ankunft an der Rezeption bezahlt. Im Falle einer verspäteten Ankunft wird keine Ermäßigung gewährt. Der Camper, der nicht innerhalb der vereinbarten Termine und Zeiten an der Rezeption erscheint, verliert den Vorteil seiner Reservierung ohne Entschädigung. und dem Campingplatz gegenüber für den gesamten reservierten Aufenthalt haftbar bleibt, wird der reservierte Stellplatz oder die reservierte Miete am nächsten Morgen zur Verfügung gestellt.
-Der Betrag wird zu Informationszwecken am Eingang zum Campingplatz und an der Rezeption ausgehängt. Auf unseren digitalen Medien wurde ein Flex-Tarif implementiert, sodass jede darauf vorgenommene Reservierung je nach Angebot und Nachfrage einem Abwärts- oder Aufwärtstrend unterliegen kann, und zwar nur für unseren Basistarif, ausgenommen Optionen. Zum Zeitpunkt der Buchung muss der Reservierungsinhaber den neuen gültigen Tarif bezahlen. Sollte sich zum Zeitpunkt der Buchung herausstellen, dass der Preis höher als unser Basispreis ist, wird keinerlei Ermäßigung oder Entschädigung gewährt.
Sie werden entsprechend der Anzahl der vor Ort verbrachten Nächte bzw. Tage fällig. Campingplatznutzer werden gebeten, ihre Abreise am Vortag bei der Rezeption anzumelden.
-Bei der Ankunft wird von Ihnen eine Kaution (zahlbar in bar oder mit Kreditkarte) in Höhe von 350 € bei der Anmietung eines Mobilheims oder Wohnwagens sowie eine Kaution in Höhe von 100 € für die Reinigung verlangt. Diese Kautionen werden Ihnen zwischen 8 und 15 Tagen nach Ihrer Abreise zurückerstattet oder vernichtet, und zwar nach Überprüfung, wenn Sie das Gelände verlassen haben.
Für eine bei der Abreise nicht durchgeführte Reinigung werden 100 € berechnet.
Bei eventuellen Schäden am Mobilheim oder Wohnwagen wird die Kaution in Höhe von 350,- € in voller Höhe einbehalten.
-Wenn der Schaden die Kaution übersteigt, bleibt der Camper gegenüber dem Manager für den finanziellen Betrag der Reparaturen haftbar und muss seine Haftpflicht- oder Resortversicherung (Ferienmiete) in Anspruch nehmen.
- Eine vorzeitige Abreise führt nicht zu einer Rückerstattung der Gebühr, auch nicht teilweise.
3° Kurtaxe* und Umweltbewusstsein**
* Kurtaxe: Betrag pro Person ab 18 Jahren. Preis pro Nacht.
-Die Kurtaxe wird Ihnen bei der Online-Buchung als Richtwert mitgeteilt und kann ggf. berücksichtigt werden
können jedes Jahr von den zuständigen Behörden geändert werden.
** Umweltbewusstseinsbetrag pro Person ab 0 Jahren. Preise pro Nacht oder pro Tag nach dem aktuellen Tarif.
(**) Was ist Umweltbewusstsein?
Der Tarif für Personen ab 0 Jahren wird gemäß dem aktuellen Tarif pro Tag oder pro Nacht berechnet. Dies ist eine budgetäre Auswirkung mit dem Wert der Entschädigung und dem Bewusstsein für nachhaltige Entwicklungen.
4° Zulassungsbedingungen:
-Um einen Campingplatz betreten, sich dort niederlassen und dort übernachten zu dürfen, müssen Sie vom Manager oder seinem Vertreter autorisiert worden sein. Legen Sie Ihren Gesundheitspass gemäß den geltenden Vorschriften vor, die sich ändern können. Es ist seine Pflicht, für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Ordnung des Campingplatzes sowie für die Einhaltung dieser internen Vorschriften zu sorgen.
- Mit dem Aufenthalt auf dem Campingplatz Le Fief d’Anduze akzeptieren Sie die Bestimmungen dieser Ordnung sowie der Schwimmbadordnung und verpflichten sich, diese einzuhalten.
5° Polizeiliche Formalitäten:
-Jede Person, die mindestens eine Nacht auf dem Campingplatz bleiben muss, muss zunächst dem Manager oder seinem Vertreter ihre Ausweisdokumente vorlegen und die von der Polizei geforderten Formalitäten erledigen.
-Minderjährige ohne Begleitung ihrer Eltern erhalten nur mit schriftlicher Genehmigung ihrer Eltern, unter der Verantwortung einer mitreisenden Familie und nach Zustimmung der Direktion Zutritt.
6° Rezeption :
-Der Campingplatz ist vom 1. an für die Öffentlichkeit zugänglichist April bis 30. September.
-Die Rezeption ist von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 15:00 bis 19:00 Uhr geöffnet.
-An der Rezeption finden Sie alle Informationen zu den Dienstleistungen des Campingplatzes, Informationen zu Versorgungsmöglichkeiten, Sportanlagen, Sehenswürdigkeiten in der Umgebung und verschiedene Adressen, die Ihnen nützlich sein können.
-Die Angaben von Reiseveranstaltern, Tourismusbüros oder jeglicher Unterstützung in Bezug auf Ausrüstung und Aktivitäten dienen nur zu Informationszwecken, sie sind kein Bestandteil der erbrachten Dienstleistungen und können daher bei Nichtvorhandensein nicht von uns haftbar gemacht werden während deines Aufenthaltes. Einige Standorte sind saisonabhängig und bestimmte Geschäfte und Aktivitäten können zu Beginn und am Ende der Saison geschlossen sein.
- Den Benutzern wird ein Beschwerdebuch zur Verfügung gestellt, das für die Aufnahme von Beschwerden bestimmt ist. Beschwerden werden nur dann berücksichtigt, wenn sie unterzeichnet, datiert und möglichst präzise sind und sich auf relativ aktuelle Tatsachen beziehen.
7° Installations- und Ladestationen:
-Das Zelt, der Wohnwagen oder das Wohnmobil sowie die dazugehörige Ausrüstung müssen am angegebenen Ort gemäß den Anweisungen des Managers oder seines Vertreters aufgestellt werden.
-Strom kann im Juli und August nicht optional sein, er wird pro Stellplatz abgerechnet
-Das Aufstellen von Zelten oder das Abstellen zusätzlicher Fahrzeuge auf Stellplätzen für Mietobjekte (Wohnmobil oder Wohnwagen) ist ohne vorherige Zustimmung der Verwaltung untersagt und kann zur Zahlung eines Überschusses führen.
– Der Campingplatz verfügt über keine Ladestation. Es ist strengstens untersagt, den Strom des Campingplatzes in irgendeiner Form zum Aufladen Ihres Fahrzeugs zu nutzen, da die Gefahr besteht, dass es zu elektrischen Schäden kommt. In diesem Fall würden Sie haftbar gemacht.
8° Lärm und Stille:
-Benutzer des Campingplatzes werden gebeten, jeglichen Lärm und Diskussionen zu vermeiden, die ihre Nachbarn stören könnten. Kinder und Jugendliche unterliegen der Verantwortung ihrer Eltern.
-Audiogeräte sollten entsprechend angepasst werden. Tür- und Kofferraumverschlüsse sollten möglichst unauffällig sein.
-Auf den Stellplätzen muss zwischen 22:30 und 22:30 Uhr absolute Ruhe herrschen. Der Auf- und Abbau von Markisen oder anderen Gegenständen kann nicht vor 9:00 Uhr erfolgen.
9° Besucher:
- Nach Genehmigung durch den Manager oder seinen Vertreter können Besucher unter der Verantwortung der Camper, die sie empfangen, auf den Campingplatz eingelassen werden.
-Besucherautos sind auf dem Campingplatz verboten.
-Der Camper kann maximal drei Besucher empfangen, sofern er die auf seinem Stellplatz zulässige Teilnehmerzahl respektiert und eine Anfrage an die Rezeption stellen muss. Wenn diese Besucher den Campingplatz betreten dürfen, verpflichtet sich der Camper, der sie empfängt, für die Einhaltung der internen Vorschriften zu sorgen und diese zu garantieren. Allerdings erhält der Besucher erst dann Zugang zum Campingplatz, wenn er die Gebühr in der geltenden Höhe entrichtet hat, die ihm lediglich Zugang zu den folgenden Dienstleistungen (Sanitäranlagen und Bar) gewährt.
Der Zugang zu den Spielbereichen für Kinder, die unter der alleinigen Verantwortung und Aufsicht ihrer Eltern stehen, ist Besuchern und Personen außerhalb des Campingplatzes strengstens untersagt. Im Falle eines Unfalls kann der Campingplatz nicht für die Nichteinhaltung der internen Vorschriften haftbar gemacht werden.
Der Zutritt zu den Schwimmbädern und zum Wasserbereich ist allen Besuchern und Personen von außerhalb des Campingplatzes strengstens untersagt, auch wenn sie an der Bar konsumieren.. Jeder Besucher bestätigt, dass er über die Geschäftsordnung auf beliebige Weise informiert wurde: Aushang an der Rezeption, Hausordnung/Sicherheitsmappe oder über alle ihm zur Verfügung stehenden Medien (Internet, QR-Code usw.) oder auf einfache Anfrage. Mit der Anmeldung erkennt der Besucher an, alle notwendigen Informationen sowie die Hausordnung erhalten zu haben. Jede nicht registrierte Person wird als Verstoß gegen die internen Vorschriften angesehen. Der Campingplatz hat das Recht, eine Beschwerde wegen illegaler Anwesenheit auf dem Campingplatz einzureichen, der Privatgrundstück bleibt. Für jeden Unfall oder jede andere Straftat tragen wir die volle Verantwortung gegenüber diesem oder diesen Personen, sei es strafrechtlich oder finanziell. Daher ist es nicht möglich, vom Campingplatz oder vom Campingplatzbetreiber eine Entschädigung jeglicher Art zu verlangen.
10° Fahrzeugverkehr und Parken:
-Auf dem Campingplatz müssen Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 5 km/h fahren.
–Zu Ihrer Sicherheit ist die Einfahrtsschranke nur von 8:00 bis 22:30 Uhr geöffnet, der Verkehr ist daher zwischen 22:30 und 22:30 Uhr verboten. Von 16:00 bis 08:00 Uhr steht Ihnen der Parkplatz am Eingang des Campingplatzes zur Verfügung.
Auf dem Campingplatz dürfen nur Fahrzeuge der dort übernachtenden Camper verkehren (nur 1 Fahrzeug pro Stellplatz).
Das Parken an einem anderen als dem vom Kunden genutzten Ort ist strengstens untersagt; Darüber hinaus darf es den Verkehr nicht behindern oder die Ansiedlung von Neuankömmlingen verhindern.
A) Elektroroller hin oder her
– Nur tagsüber erlaubt und abends strengstens verboten
-Verkehr auf dem Campingplatz mit stark reduzierter Geschwindigkeit von 5 km/h.
– Das Tragen eines Helms ist für alle obligatorisch. Für Minderjährige sind Knie- und Ellbogenschützer Pflicht.
– Minderjährige müssen während ihrer Reise von ihren Eltern oder gesetzlichen Vertretern begleitet werden und unterliegen der alleinigen Verantwortung.
– Das Befahren der Terrassen und gepflasterten Flächen innerhalb des Campingplatzes ist verboten.
– Der Zutritt zum Restaurant, zur Bar, zu den Toiletten usw. ist untersagt.
B) Elektrofahrräder hin oder her
– Zugelassen tagsüber und abends
– Verkehr mit einer stark reduzierten Geschwindigkeit von 5 km/h innerhalb des Campingplatzes.
– Das Tragen eines Helms ist Pflicht, die Beleuchtung sowie die Mittel sind in gutem Zustand
reflektierend, um abends gut sichtbar zu sein.
– Knie- und Ellbogenschützer sind für Minderjährige, die noch verantwortlich sind, Pflicht
ihrer Eltern oder gesetzlichen Vertreter während ihrer Reise.
– Das Befahren der Terrassen und gepflasterten Flächen innerhalb des Campingplatzes ist verboten.
– Der Zutritt zum Restaurant, zur Bar und zu den Toiletten ist verboten…..
C) Elektrische Rollerblades hin oder her
– Nur tagsüber erlaubt und abends strengstens verboten.
– Verkehr mit sehr reduzierter Geschwindigkeit 5 km/h innerhalb des Campingplatzes
– Das Tragen eines Helms sowie von Knie- und Ellbogenschützern ist für Minderjährige obligatorisch, die während ihrer Reise stets unter der Verantwortung ihrer Eltern oder gesetzlichen Vertreter stehen.
11° Wartung und Aussehen der Anlagen:
-Jeder ist verpflichtet, alles zu unterlassen, was die Sauberkeit, Hygiene und das Erscheinungsbild des Campingplatzes und seiner Einrichtungen, insbesondere der Sanitäranlagen, beeinträchtigen könnte.
-Wasser und Strom sind nicht unerschöpflich, achten Sie darauf, sie nicht zu verschwenden.
-Lassen Sie Kinder oder Jugendliche nicht in den Toiletten, in der Wäscherei oder an den Wasserstellen spielen (sie bleiben für alle verursachten Schäden in Ihrer Verantwortung)
-Es ist verboten, Abwasser auf den Boden oder in die Dachrinnen zu werfen.
- „Caravaner“ und „Wohnmobile“ müssen ihr Abwasser in den dafür vorgesehenen Einrichtungen entleeren.
– Es ist strengstens verboten, sperrige Gegenstände auf dem Campingplatz wild wegzuwerfen oder auf Ihrem Stellplatz herumliegen zu lassen, ob versteckt oder nicht.
Hausmüll, Abfälle aller Art, Papiere und Glasflaschen müssen in den außerhalb des Campingplatzes aufgestellten Containern entsorgt werden.
– Das Waschen außerhalb der dafür vorgesehenen Behälter ist strengstens untersagt.
– Das Waschen von Fahrzeugen und Wohnwagen außerhalb des dafür vorgesehenen Waschplatzes ist strengstens untersagt.
– Das Aufhängen von Wäsche auf den Stellplätzen ist erlaubt, sofern dies sehr diskret geschieht und die Nachbarn nicht stört. Es sollte niemals aus Bäumen hergestellt werden.
-Respektieren Sie die Natur, Bepflanzungen und Blumendekorationen.
-Dem Camper ist es untersagt, Nägel in Bäume zu schlagen, Äste zu schneiden oder zu pflanzen.
-Das ist er nicht Abgrenzen ist nicht mehr gestattetr die Ortung einer Installation mit persönlichen Mitteln, noch das Graben des Bodens, selbst bei Regen.
- Für Schäden an Vegetation, Zäunen, Grundstücken oder Campingplatzeinrichtungen ist der Verursacher verantwortlich.
-Der während des Aufenthaltes genutzte Stellplatz muss in dem Zustand gehalten werden, in dem der Camper ihn beim Betreten des Geländes vorgefunden hat.
– Es ist außerdem verboten:
-Besorgen Sie sich eine Wasserstelle, um Ihren persönlichen Standort zu versorgen,
- die Ausrüstung des Campingplatzes zu nutzen, ohne dies von der Leitung verlangt zu haben,
-abfällige Initiativen gegenüber anderen Campern ergreifen und sich dadurch einmischen
Management,
- Die Menschen um Sie herum nicht respektieren, indem Sie Lärmbelästigung, Musik, Diskussionen usw. verursachen.
– Jede Person, die betrunken aufgefunden wird, wird entschädigungslos vom Campingplatz verwiesen.
– Es ist strengstens untersagt, sich fremde Wege, Gassen oder Orte als die eigenen zu eigen zu machen, um dort ohne Genehmigung Menschenansammlungen zu organisieren. Sie müssen immer überprüfen, ob die Gruppenkapazität der Personen die maximale Kapazität Ihres Standorts nicht überschreitet, indem Sie sich an den Manager wenden
– Es ist strengstens verboten, in der Öffentlichkeit verleumderische Äußerungen gegenüber Campern, dem Campingplatz, seinen Mitarbeitern oder seinen Managern zu machen; Dies würde die Integrität des Campingplatzes beeinträchtigen
– Camper müssen sich auf dem Campingplatz anständig kleiden und sich anständig verhalten. Ebenso ist das Tragen von Badeanzügen an der Rezeption, in den Toiletten und in der Bar verboten. Vollständiger oder teilweiser Naturismus ist strengstens verboten.
12° Sicherheit:
A)Feuer
– Offenes Feuer (Holz, Kohle etc.) ist strengstens verboten.
-Grillen ist strengstens verboten (außer Gas oder Elektro mit maximal 1200 Watt).
-Sie müssen in gutem Betriebszustand gehalten werden und dürfen nicht unter gefährlichen Bedingungen verwendet werden.
-Gasherde oder andere ungesicherte Geräte, die einen Brand auslösen könnten, sind strengstens verboten und verboten.
-Es ist strengstens verboten, sie auf den Boden zu legen.
- Jegliche Beleuchtungsmittel wie Kerzen oder andere sind strengstens verboten
– Als Raucher oder „Dampfer“ müssen Sie immer sicherstellen, dass Sie an autorisierten Orten rauchen oder dampfen und dass Ihre Zigarettenkippen ordnungsgemäß gelöscht und an den dafür vorgesehenen Orten entsorgt werden. Es ist strengstens verboten, in den Mobilheimen, auf den Toiletten, an der Rezeption, im Lebensmittelgeschäft, in den Schwimmbädern, auf dem Kinderspielplatz, im Ruhebereich, in den Waschmaschinen und im Fitnessbereich zu rauchen oder zu rauchen. Im Falle eines Brandes bleibt der Camper für alle daraus resultierenden Folgen allein verantwortlich.
- Im Brandfall sofort die Geschäftsleitung benachrichtigen. Feuerlöscher dürfen nur bei Bedarf verwendet werden, ebenso Wasserschläuche.
– Ein Erste-Hilfe-Kasten ist im Restaurant, im Schwimmbad, im Kinderclub und an der Rezeption erhältlich.
b) Bd
-Die Direktion ist für die im Büro zurückgelassenen Gegenstände verantwortlich und hat eine allgemeine Überwachungspflicht auf dem Campingplatz, kann jedoch nicht für Diebstähle oder Schäden haftbar gemacht werden, die dem Camper entstehen könnten, sei es auf dem Campingplatz oder auf dem Außenparkplatz.
-Der Camper bleibt für seine eigene Installation verantwortlich und muss die Anwesenheit verdächtiger Personen dem Manager melden. Obwohl für Sicherheit gesorgt ist, werden die Nutzer des Campingplatzes gebeten, die üblichen Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz ihrer Ausrüstung zu treffen.
-Kunden müssen für sich und ihre Ausrüstung versichert sein.
- Im Falle der Anmietung eines Mobilheims, eines Wohnwagens oder eines Stellplatzes muss der Kunde bei seiner Versicherung nachfragen, ob in seinem Wohnvertrag eine Verlängerung des Resorts (Ferienmiete) vorgesehen ist. Ist dies nicht der Fall, muss er sich gegen die mit seiner Tätigkeit verbundenen Risiken versichern, nämlich: Unfall, Diebstahl, Verlust, Beschädigung persönlicher Gegenstände (Koffer, Gegenstände, Möbel, Wertgegenstände, Fahrzeuge, Fahrräder usw.). Er muss außerdem eine Versicherung für alle Schäden abschließen, die er an der Mietwohnung verursacht, sowie für alle Schäden, die er an allen Gebäuden durch ihn selbst oder seine Begleitpersonen oder deren mögliche Fahrlässigkeit verursacht. Kunden müssen auf erstes Verlangen einen Versicherungsnachweis vorlegen.
c) Illegale Substanz
– Jegliche illegale oder abgeleitete Substanzen sind auf dem Campingplatz und seinem Parkplatz sowie deren Verwendung strengstens verboten. Ebenso ist der Verkehr strengstens verboten. Wer im Besitz oder auch nach dem Verzehr ertappt wird, wird entschädigungslos des Campingplatzes verwiesen, gegebenenfalls kann auch die Polizei eingeschaltet werden.
– Der Campingplatz lehnt jegliche Haftung im Falle der Verwendung oder des Weiterverkaufs illegaler Substanzen ab, die sogar zu einem Krankenhausaufenthalt der Person(en) führen könnten. .
– Jegliche illegale Waffe ist auf dem Campingplatz strengstens verboten. Der Geschäftsführer kann auch Gegenstände verbieten und beschlagnahmen, die er für die betreffende Person oder andere Personen als gefährlich erachtet, auch wenn diese gesetzlich dazu berechtigt sind.
– Camper, Besucher oder Minderjährige, die weiterhin unter der vollen Verantwortung ihres gesetzlichen Vertreters oder ihres Managers stehen, können den Campingplatz unter keinen Umständen und mit welchen Mitteln finanziell, strafrechtlich usw. zur Verantwortung ziehen, wenn sie die internen Vorschriften nicht einhalten, über die sie bei ihrer Ankunft informiert sein müssen.
-Anzeige an der Rezeption, auf Anfrage beim Manager oder bei Online-Buchung.
13° Interne Regelungen: Spielbereich und Schwimmbäder:
-Der Zugang zu den Schwimmbädern ist kostenlos und ausschließlich den Kunden des Campingplatzes vorbehalten, die sich an die internen Vorschriften halten müssen. Das beheizte Schwimmbad ist im Juli und August ausschließlich Erwachsenen vorbehalten
-Zwei Schwimmbäder stehen Ihnen zur Verfügung, darunter ein Entspannungsschwimmbecken, das nur reserviert ist an Erwachsene.
– In der Nähe der Campinganlagen dürfen keine gewalttätigen oder lästigen Spiele organisiert werden.
– Das Schwimmbad und die Spielbereiche sind nicht beaufsichtigt und können nicht für aktive Spiele genutzt werden. Die Direktion lehnt jegliche Haftung im Falle eines Unfalls ab.
-Minderjährige müssen von ihren Eltern oder der verantwortlichen Person begleitet werden, die die alleinige Aufsichtsperson hat. Der Campingplatz kann nicht für Unfälle haftbar gemacht werden, die auf Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
– Die Spielplatzanlagen sind von 9:00 bis 21:00 Uhr zugelassen, außerhalb dieser Zeiten ist keine Nutzung gestattet.
-Das Schwimmbad ist von 9:30 bis 19:30 Uhr geöffnet. Die Genehmigung kann nach Schließung erteilt werden. Wenden Sie sich hierzu an den Campingplatzmanager.
-Kapazität der Schwimmbäder : 90 Personen + 40 (für das beheizte Schwimmbad)
Die Direktion behält sich das Recht vor, den Zeitplan zu ändern oder Schwimmbäder zu schließen, insbesondere aus technischen, hygienischen oder sicherheitstechnischen Gründen. Daher kann es bei hoher Besucherzahl vorkommen, dass der Zugang zu den Schwimmbädern vom Campingplatzpersonal vorübergehend gesperrt wird.
OBLIGATORISCHE BADEKLEIDUNG
–Aus Gründen der Hygiene und Sicherheit werden nur Kleidung angenommen, die ausschließlich zum Schwimmen geeignet ist: Badebekleidung mit einem oder zwei Zimmern, Badeschwimmen.
-Alle kurzen oder langen Badeshorts, Badehosen, Bermudashorts, T-Shirts usw. sind strengstens verboten; Kleinkinder, die sauber sind oder mit speziellen Schwimmwindeln ausgestattet sind, dürfen schwimmen.
Jeder Badegast sorgt für Ordnung und Sauberkeit in den Schwimmbecken.
Es ist verboten:
– um Benutzer mit lauten, gefährlichen oder unmoralischen Spielen oder Handlungen zu belästigen;
– Menschen, die an den Stränden parken, ins Wasser zu stoßen oder zu werfen;
– rennen, schreien, tauchen, Wasser werfen;
– um das Ertrinken zu simulieren;
– an den Stränden Ball spielen;
– das Betreten verbotener Bereiche, die durch Schilder oder Plakate gekennzeichnet sind;
– schwimmende Geräte und Rettungsringe verwenden;
– Baden Sie mit einem mit Solaröl überzogenen Körper;
– zum Überwinden von Zäunen und Abtrennungen jeglicher Art;
– den Schwimmbadbereich außerhalb der Öffnungszeiten zu betreten
– Der Zugang zum Schwimmbad ist allen Besuchern und Personen außerhalb des Campingplatzes strengstens untersagt
-Tiere sind in den Schwimmbädern strengstens verboten.
– Sonnencremes oder -öle sind im Wasser strengstens verboten, ohne vor jedem Schwimmen zu duschen.
-Die Dusche sowie der Durchgang in den Fußbädern sind beim Betreten und Verlassen des Beckens obligatorisch.
– Das Betreten mit Schuhen an den Füßen ist verboten. Stellen Sie sie draußen vor das Fußbad.
– Der Zutritt zu den Becken ist Personen untersagt, die an Krankheiten leiden, deren äußere Auswirkungen zu Beschwerden oder einer Ansteckung bei anderen führen können, sowie Personen, die sich in einem Zustand offensichtlicher Unreinheit befinden.
– Kleinkinder müssen zum Schwimmen eine geeignete Windel tragen
– Es ist verboten, im Poolbereich zu essen, zu trinken, zu rauchen oder zu rauchen, Kaugummi zu kauen, zu spucken und Müll zu werfen. Für diesen Zweck sind Mülleimer reserviert.
– Es ist sowohl im Innen- als auch im Außenbereich verboten, den Zugang zu oder das Verlassen der Schwimmbecken durch Sitzen auf den Stufen oder an den Rändern zu behindern.
- Zu ihrer eigenen Sicherheit werden die Benutzer von Schwimmbädern und Spielbereichen gebeten, die internen Vorschriften einzuhalten und die am Eingang und im Inneren des Schwimmbads sowie im Spielbereich angebrachten Schilder zu respektieren.
– Sanktion
- Bei Nichtbeachtung dieser Anweisungen wird der Campingplatz wegen Nichteinhaltung der internen Vorschriften verwiesen; Etwaige Schäden werden direkt der verantwortlichen Familie in Rechnung gestellt.
– Gefundene Objekte :
Der Campingplatz ist nicht gegen Verlust oder Diebstahl von Schmuck, Wertgegenständen oder Bargeld versichert, auch wenn diese dem Personal übergeben werden. Benutzern wird empfohlen, keine Wertgegenstände mitzubringen. Gefundene Gegenstände müssen an der Rezeption des Campingplatzes zurückgegeben bzw. abgeholt werden.
14° Garagenmort:
Unbenutzte Geräte dürfen nur nach Absprache mit der Leitung auf dem Gelände und nur am angegebenen Standort zurückgelassen werden.
Für die „tote Garage“ kann eine Gebühr fällig werden, deren Höhe im Büro ausgehängt wird.
15° Anzeige :
Dieselben Geschäftsordnung liegt an der Rezeption aus (Sie können eine gedruckte oder digitale Version anfordern). Sie hat Vorrang vor der vereinfachten Version, die Sie am Eingang des Campingplatzes einsehen können.
16° Verstoß gegen interne Vorschriften:
- Für den Fall, dass ein Camper, ein Mitglied seiner Familie oder eine Begleitperson den Aufenthalt anderer Nutzer stört oder die Bestimmungen dieser Geschäftsordnung nicht einhält, kann der Manager oder sein Vertreter mündlich oder schriftlich, wenn er es für notwendig hält, Letzteren förmlich auffordern, die Störung zu beenden.
- Im Falle eines schwerwiegenden oder wiederholten Verstoßes gegen die Betriebsordnung und ohne formelle Mitteilung des Campingplatzbetreibers kann dieser die unerwünschte(n) Person(en) entschädigungslos vom Campingplatz verweisen.
-Im Falle einer Straftat kann der Geschäftsführer die Polizei einschalten.
17° Tiere:
– Katzen und andere Tiere sind in den Mobilheimen nicht gestattet.
- Auf dem Campingplatz sind Hunde der ersten und zweiten Kategorie sowie nicht kategorisierte Hunde strengstens verboten. 1 Hund pro Mobilheim.
-Das Mitbringen von Tieren auf dem Campingplatz ist von der Vorlage einer gültigen, gesetzlich vorgeschriebenen Tollwutimpfbescheinigung abhängig.
-Die notwendigen Dinge werden außerhalb des Campingplatzes erledigt. Die Besitzer sind verpflichtet, den Schmutz ihres Haustiers einzusammeln, falls es versehentlich auf dem Campingplatz vergessen wird.
– Hunde und andere Tiere dürfen niemals frei gelassen werden. Sie müssen immer an der Leine und mit einem Maulkorb geführt werden.
– Sie dürfen in Abwesenheit ihrer Besitzer niemals allein auf dem Stellplatz, im Mobilheim oder auf dem Campingplatz gelassen werden, auch wenn sie eingesperrt sind. Sie müssen immer bei ihren Besitzern sein, die zivilrechtlich haftbar sind (bei Nichteinhaltung kann die Direktion die Entscheidung treffen, das/die störende(n) Tier(e) durch die SPA-Dienste evakuieren zu lassen).
18° Konditionen 21 Nächte zum Preis von 14 Nächten:
EXKLUSIVES ANGEBOT NUR FÜR ALLE INTERNET-BUCHUNGEN
21 Nächte in einem Mobilheim, einer Hütte oder einem Wohnwagen, je nach den geltenden Daten, zahlen Sie mit dem PROMO-Code 2114 nur für 14** Nächte.
-Wenn Sie diese Aktion jedoch nicht interessiert, können Sie vom Farniente-Paket profitieren:
Kostenlose Bereitstellung des Ruhebereichs* (Hammam-Sauna) und eines Fernsehers für die Dauer Ihres Aufenthaltes auf einfache Anfrage.
* Eine Stunde pro Tag pro Person.
* Stellen Sie die Anfrage während des Buchungsvorgangs in der Registerkarte „Kommentare“.
** Aufenthalt und Rabatt werden ausschließlich auf Basis unseres Tarifs (Paket für unsere Übernachtungsmieten) berechnet.
Mindestaufenthalt: 21 Nächte
Maximalaufenthalt: 27 Nächte
Der Rabatt ist für eine Woche: 1
19° Auf den Websites präsentierte Fotos:
-Les photos présentées sur tous nos supports multimédia (notre site internet /booking.com/ campings.com/ asci/ camping and co et tous les autres) ne sont pas contractuelles et nous pourrons vous les fournir sur simple demande de votre part. En effet, nous pouvons être amenés à faire évoluer notre parc de mobil-homes à modifier la structure extérieure ou la décoration intérieure.
20° Droit à l’image :
-Der Kunde ermächtigt den Campingplatz Fief d'Anduze ausdrücklich, die Fotos, Videos oder Tonaufnahmen, die während seines Aufenthalts aufgenommen werden, für die Zwecke der Werbung für unsere kommerziellen Medien und für einen Zeitraum von 5 Jahren kostenlos auf jedem Medium zu verwenden. Das Gleiche gilt für alle, die am Aufenthalt teilnehmen, und das Gleiche gilt für die Besucher des Campingplatzes. Nach Ablauf von 5 Jahren müssen Sie uns schriftlich mitteilen, dass Sie diese löschen möchten, um sie nicht mehr zu verwenden. Ohne Ihre Nachricht wird der Campingplatz sie weiterhin auf allen seinen Medien verwenden, um den Campingplatz Fief d'Anduze stets zu bewerben.
-Wenn Sie nicht einverstanden sind, müssen Sie uns dies bei Ihrer Ankunft schriftlich mitteilen.
-Diese Ordnung ist allen internen Ordnungen beigefügt, die auf dem Campingplatz und an der Rezeption ausgehängt sind. Sie wird dem Kunden auf dessen Verlangen ausgehändigt.
-Jeder Verstoß, der von den internen Vorschriften des Campingplatzes oder seinen allgemeinen Verkaufsbedingungen abweicht, führt zum Ausschluss ohne Schadensersatz.
-Bei Streitigkeiten haben Sie die Möglichkeit, sich an den cm2c-Mediator zu wenden
Online-Streitbeilegung durch die Europäische Kommission unter https://ec.europa.eu
telefonisch unter +33 06 09 20 48 86. per Post cm2c 14 rue saint jean 75017 paris.
Im Internet https://cm2c.net
Online-Streitbeilegung durch die Europäische Kommission unter https://ec.europa.eu
Sarl, die Festung von Misyl Camping, die Festung von Anduze
195 chemin du plan d’eau 30140 ATTUECH
Solch. 04 66 61 81 71 – .33652720789
Sirene 79943147300013 APE 5530 Z tva intracom. : fr83799431473









